Durch ein Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung soll der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag von 511.500 EUR auf 1 Mio. EUR nahezu verdoppelt werden (für zusammenveranlagte Ehegatten gilt der zweifache Betrag). Damit können beispielsweise Selbständige und Vermieter hohe Einmalverluste besser geltend machen.