Eine Modernisierung des Steuerrechts? Da wird man zunächst hellhörig und dann misstrauisch. Ansätze hat es in der Vergangenheit schon viele gegeben. Seit Dezember 2015 gibt es sogar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens – das Vorhaben ist also auf den parlamentarischen Weg gebracht. Viele vorgesehene Maßnahmen betreffen die Steuerverwaltung, aber auch für Sie als Steuerbürger soll sich einiges ändern.
Eine Modernisierung des Steuerrechts? Da wird man zunächst hellhörig und dann misstrauisch. Ansätze hat es in der Vergangenheit schon viele gegeben. Seit Dezember 2015 gibt es sogar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens – das Vorhaben ist also auf den parlamentarischen Weg gebracht. Viele vorgesehene Maßnahmen betreffen die Steuerverwaltung, aber auch für Sie als Steuerbürger soll sich einiges ändern.
Abgabefrist der Steuererklärung wird verlängert: Wird Ihre Steuererklärung von uns erstellt, muss sie künftig spätestens bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres beim Finanzamt abgegeben werden. Doch Vorsicht, hier sind zwei wichtige Punkte zu beachten:
- Das Finanzamt kann die Steuererklärung – wie bisher – früher anfordern.
- Bei verspäteter Einreichung muss das Finanzamt künftig immer einen Verspätungszuschlag festsetzen (es hat keinen Ermessensspielraum mehr). Wie teuer es konkret wird, wird gesetzlich geregelt: Bei einer verspätet abgegebenen Einkommensteuererklärung sind beispielsweise 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens aber 50 EUR je angefangenen Monat zu zahlen.
Belegvorhaltepflicht ersetzt Belegvorlagepflicht: Bestimmte Belege, zum Beispiel Spendenbescheinigungen, sollen Sie nur noch auf Verlangen des Finanzamts vorlegen müssen. Eine Übermittlung mit der Steuererklärung soll nicht mehr notwendig sein. Aufbewahren müssen Sie die Belege dann nur noch bis zum Abschluss des Veranlagungsverfahrens.
Vollautomatisierte Prüfung der Steuererklärung: Die Prüfung der Steuererklärung sollen vermehrt Computer übernehmen. Dem Finanzamt fehlt es an Personal, so dass es sich in einfachen Fällen künftig auf Risikomanagementsysteme verlassen und sich stärker auf die komplexen Sachverhalte konzentrieren soll.
Elektronischer Bescheid statt Papierbescheid: Steuerbescheide sollen künftig auch in elektronischer Form bekanntgegeben werden können. Hierfür müssen Sie sich (oder wir uns als Ihr Steuerberater) bei der Finanzverwaltung anmelden und sich einverstanden erklären. Der elektronische ersetzt dann den Papierbescheid.
Hinweis: Die Änderungen sollen ab 2017 in Kraft treten und bis 2022 in die Praxis umgesetzt sein. Für die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens braucht man also noch einen langen Atem. Wir informieren Sie, sobald das Gesetz endgültig beschlossen ist.