Kippt das Abzugsverbot der Gewerbesteuer?

Das könnten doch mal gute Nachrichten sein: Das FG Hamburg hat offensichtlich verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Abzugsverbot der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe.

Das Finanzgericht Hamburg sieht in der jetzigen gesetzlichen Regelung eine Durchbrechung des verfassungsrechtlich verankerten Nettoprinzips und hat wegen dieser verfassungsrechtlichen Bedenken Revision beim BFH zugelassen. Dort ist sie jetzt unter dem Aktenzeichen I R 21/12 anhängig. Ich empfehle Ihnen daher dringend, gegen sämtliche Steuerfestsetzungen, in denen das Abzugsverbot Wirkung zeigt, Einspruch einzulegen.

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