Rentner freuen sich auf deutlich mehr Geld: Zum 01. Juli steigen die Renten um 5,95 % im Osten und 4,25 % im Westen. Allerdings rutschen damit 160.000 Rentner in die Steuerpflichtigkeit! Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Axel Troost hervor.
Allein infolge der Rentenerhöhung rechnet das BMF mit Steuermehreinnahmen von 720 Mio. EUR (in 2017) bzw. 730 Mio. EUR (in 2018). Im Jahr 2017 sollen dann insgesamt 4,4 Mio. Rentenempfänger steuerpflichtig sein – ungefähr jeder fünfte der rund 20 Mio. Rentner.
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) weist in einer aktuellen Pressemitteilung darauf hin, dass Rentner in 2016 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8.652 EUR pro Jahr (Grundfreibetrag bei Ledigen) steuerpflichtig werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ab einer Bruttorente in dieser Höhe direkt ein Steuerzugriff erfolgt, denn zunächst einmal muss von der Bruttorente ein individueller Rentenfreibetrag abgezogen werden, der sich nach dem Jahr des Renteneintritts richtet.
Hinweis: Wer in 2016 verrentet wird, kann 28 % seiner ersten vollen Jahresrente steuerfrei beziehen. Bei Rentenbeginn in 2017 verringert sich der steuerfreie Teil auf 26 %.
Vom verbleibenden steuerpflichtigen Teil der Rente dürfen zudem noch verschiedene Kostenpositionen wie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Löhne von haushaltsnahen Dienstleistern abgezogen werden. Nach Berechnungen des DStV kommt es typischerweise bei folgenden Bruttorentenbezügen zu einer Besteuerung der Alterseinkünfte (Näherungswerte):
Bruttorente lediger Rentner in EUR
Rentenbeginn seit 2005
Ost: 18.265,- € | West: 19.299,- €
Rentenbeginn seit 2010
Ost: 16.072,- € | West: 16.627,- €
Rentenbeginn seit 2015
Ost: 14.514,- € | West: 14.585,- €