Die Kernaufgabe der Buchführung beschreibt $ 238 HGB wie folgt:
"Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen."
Beauftragen Sie unser Steuerbüro mit der Buchführung, so stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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Gemeinsam richten wir ihre Buchführung ein und erstellen einen auf Sie zugeschnittenen Kontenplan. In der laufenden Buchführung erfassen wir alle Geschäftsvorfälle auf Basis der von Ihnen eingereichten Belege und arbeiten diese entsprechend steuerrechtlicher und unternehmenseigener Anforderungen auf.