Die Bundesregierung hat es sich in den Kopf gesetzt, zumindest mit Elektrofahrzeuge eine kleine Energiewende zu schaffen. Deshalb winken Steuererleichterungen: die Privatnutzung von Firmen-Elektrofahrzeugen soll nämlich vergünstigt werden – sowohl im Rahmen der üblichen 1-%-Regelung, als auch beim Fahrtenbuch.