Noch vor ein paar Tagen habe ich an dieser Stelle das wachsende Bürokratiemonster „Gelangensbestätigung“ vorgestellt – nun macht das Bundesfinanzministerium einen Rückzieher: Zumindest vorerst bleibt alles beim alten.
Entwarnung bei Gelangensbestätigungen: Wie der Berliner Flughafen wird auch hier der Termin immer weiter verschoben, hier jedoch zum Nutzen der betroffenen Unternehmen. Sollte sie ursprünglich schon zum 01. Januar dieses Jahres in Kraft treten, verschob sich dieser Termin schon einmal auf den 01. Juli. Mit Schreiben vom 01.06. weist das Bundesfinanzministerium nun darauf hin, dass vorerst alles beim Alten bleibt. Zur Begründung heißt es:
Die Vertreter des Bundes und der Länder haben auf Fachebene mit Blick auf die Kritik der Wirtschaft an der Gelangensbestätigung eine (erneute) Änderung der Umsatzsteuerdurchführung befürwortet. (…) Zusätzlich wird geprüft, ob weitere Vereinfachungen (auch mit Bezug auf die bisherigen Belege wie die sog. weiße Spediteursbescheinigung) möglich sind.“
Das ist doch mal was. Für Sie heißt das: Wenn Sie Waren an Unternehmenskunden im EU-Ausland liefern ohne die deutsche Mehrwertsteuer zu berechnen, können Sie weiter nach den bekannten Regeln verfahren.
Wenn Sie zu diesem Thema fachkundigen Rat wünschen, rufen SIe mich unter 030 76 50 35 50 an!