Die oben gestellte Frage beschäftigte jetzt auch den Bundesfinanzhof. Und der stellt fest: sehr genau, wenn denn die private Nutzung eines betrieblichen Pks nicht nach der oft teuren 1%-Regelung versteuert werden soll. „Sehr genau“ heißt unter anderem, dass die bloße Angabe von Straßennamen als Ziel nicht reicht.