Zum wiederholten Mal verlängert das Bundesfinanzministerium nun die Übergangsfrist für neue Buch- und Belegnachweise für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass.
Der neue Stichtag für die Anwendung der neuen Buch- und Belegnachweise ist der 01.01.2014. Die Übergangsfrist sollte eigentlich zum 01.10.2013 endgültig enden, nun werden die bisherigen Regelungen noch bis 31.12.2013 akzeptiert.
Das ergibt sich aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 16.09.2013. Demnach wird es für Exporte, die bis 31.12.2013 ausgeführt werden, nicht beanstandet, wenn der Unternehmer noch auf Grundlage der bisherigen Rechtslage nachweist, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiuung vorgelegen haben.
Das Schreiben des BMF finden Sie hier:
Download BMF-Schreiben – am Ende des Schreibens finden Sie auch die aktuellen Formulare!